Von Israel bis Marokko - ein europäischer Wettstreit?

Wo genau ist Europa?

Samira vertritt Marokko 1980 beim Grand Prix und belegt den 18. Platz  Seit über 50 Jahren zieht der Eurovision Song Contest Millionen Zuschauer in Europa in seinen Bann. Was auf den ersten Blick wie eine harmlose Einleitung für einen geschichtlichen Artikel über den ESC wirkt, birgt jede Menge Zündstoff. Dieser entzündet sich an dem Wort Europa: Viele Fans fragen sich, welche Länder überhaupt am Contest teilnehmen dürfen und denken dabei an den dreifachen Sieger Israel oder den einmaligen Teilnehmer Marokko. Da beide Kandidaten definitiv nicht zum europäischen Kontinent gehören, erübrigt sich eine geografische Erklärung.

Wer allerdings mit Blick auf Israel auf eine politische Entscheidung tippt, liegt ebenfalls falsch. Um es vorweg zu nehmen: Es gibt beim Eurovision Song Contest keine Parallelen beispielsweise zur "Adoption" des israelischen Fußballverbandes (IFA) durch den Europäischen Fußballverband (UEFA). Nach neun Jahren Mitgliedschaft im Asiatischen Fußballverbandes (AFC) waren die israelischen Fußballer 1974 auf Druck der arabisch-muslimischen Mitglieder aus dem AFC ausgetreten. Erst 20 Jahre später wurden die verbandslosen Israelis 1994 vollwertiges Mitglied der UEFA.

Wer darf teilnehmen?

Die Antwort auf die Frage "Wer darf teilnehmen?" verbirgt sich vielmehr in den Statuten der European Broadcasting Union (EBU), die seit 1956 den Eurovision Song Contest ausrichtet und in den Regelungen der Internationalen Fernmeldeunion (ITU). Auf den ersten Blick eine sehr trockene Materie, die aber auf den zweiten die eine oder andere Überraschung parat hält.

Voraussetzung für die Bewerbung beim Eurovision Song Contest ist die Mitgliedschaft eines Landes - genauer gesagt die Mitgliedschaft einer nationalen Fernsehanstalt - in der European Broadcasting Union - zu deutsch Europäische Rundfunkunion. Aus der Taufe gehoben wurde die EBU am 12. Februar 1950 im englischen Seebad Torquay. Unter Führung der BBC taten sich damals 23 Rundfunkanstalten zusammen, um ihre Zusammenarbeit bei der Nachrichtenberichterstattung zu verbessern - ganz ohne politische Ränkespiele geschah dies allerdings nicht.

Kleine Geschichte der European Broadcasting Union

Die EBU trat die Nachfolge der bereits 1929 gegründeten International Broadcasting Union (IBU) an. Während des Krieges war die Organisation von den Nationalsozialisten zur Überwachung des europäischen Rundfunks missbraucht worden und besaß somit kein Vertrauen mehr bei den Siegermächten. Zwar hatte man als Alternative 1946 die International Broadcasting Organisation (IBO) mit Sitz in Prag gegründet, doch vor dem Hintergrund des aufziehenden Kalten Krieges wollten die westlichen Nationen keine Rundfunkunion mit Sitz in Osteuropa dulden. So traten die westeuropäischen Staaten der neu gegründeten EBU bei, die osteuropäischen verblieben in der IBO, die sich später in OIRT (Organisation Internationale de Radiodiffusion et de Télévision) umbenannte und ihren Programmaustausch unter dem Namen "Intervision" bis zum Fall des Eisernen Vorhangs fortführte.

Schon angesichts des Fehlens der europäischen Ostblockstaaten erscheint die Namensgebung European Broadcasting Union rückblickend etwas gewagt. Zu allem Überfluss fehlte in Torquay auch Deutschland. Auf Drängen der niederländischen Delegation waren Vertreter der damals noch jungen Bundesrepublik nicht eingeladen worden. Die ARD, die sich als potentielles Mitglied im Juli 1950 konstituierte, wurde 1952 in die EBU aufgenommen. Dafür zählten zum "europäischen" Kreis die nordafrikanischen Staaten Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen und Ägypten. Der Nahe Osten war mit dem Libanon und Syrien vertreten.

Die Bedeutung der Internationalen Fernmeldeunion und des Europarates

Wie kam diese Zusammensetzung zustande? Licht ins Dunkel bringt Artikel 3, Paragraph 3 der aktuellen EBU-Statuten: Beitrittsberechtigt sind demnach Länder aus der so genannten Europäischen Rundfunkzone (European Broadcasting Area) sowie Länder, die Mitglied des 1949 gegründeten Europarates sind. Die Definition des europäischen Sendebereiches findet sich in den so genannten "Radio Regulations" der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) - einer Unterorganisation der Vereinten Nationen, die seit 1865 besteht und seit 1927 völkerrechtlich verbindlich die technischen Aspekte der weltweiten Telekommunikation regelt. Bereits in diesem Schriftstück, das 1932 aufgesetzt wurde, wird der Begriff "Europa" sehr ungewöhnlich interpretiert:

Die Grenze der Europäischen Rundfunkzone verläuft im Westen entlang einer künstlich gezogenen Linie quer durch den Atlantik, wobei Island mit eingeschlossen wird. Ihren Ursprung hat diese Demarkationslinie im Internationalen Fernmeldevertrages der ITU, der die Welt in drei Funkregionen aufteilt. Im Osten endet der europäische Sendebereich am 40. Längengrad Ost und im Süden am 30. Breitengrad Nord. Ein Blick auf die Karte zeigt, dass durch diese Grenzziehung große Teile Russland, der Nahe Osten und die Nordküste Afrikas der Europa Broadcasting Area zugeschlagen werden. Und es kommt noch besser: Die "Radio Regulations" sehen außerdem vor, dass der Irak dazu zählt.

Die Lösung des Länderrätsels

Die Lösung für dieses Länderrätsel ist verblüffend einfach: Zum einen ist der Zeitpunkt der Grenzziehung entscheidend: Bei der Gründung der EBU 1950 hatte beispielsweise Frankreich seine Kolonien und Protektorate Marokko, Algerien und Tunesien noch nicht in die Unabhängigkeit entlassen. Aufgrund der Zugehörigkeit zu einer europäischen Kolonialmacht wurden sie quasi automatisch Teil der "European Broadcasting Area". Zum anderen spielten technische Aspekte eine Rolle. Die Rundfunksender in Nordafrika hatten eine Reichweite bis Südeuropa, deshalb mussten Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen und Ägypten in die europäische Frequenzplanung einbezogen werden. Der 30. Breitengrad Nord wurde als südliche Grenze gewählt, weil davon ausgegangen wurde, dass in der Sahara keine Sender mehr stehen. Mögliche Überschneidungen der Frequenzen entlang des 40. Längengrades Ost wurden als interne Angelegenheit der damaligen UdSSR betrachtet.

Ein Eurovision Song Contest in Bagdad?

Trotz zahlreicher Unabhängigkeitserklärungen und anderer politischen Umwälzungen, blieben die Grenzen der European Broadcasting Area bis heute stabil. Die ITU richtet ihre Entscheidungen offenbar an technischen Vorgaben aus - zum Wohle der Funkfrequenzen und unabhängig von politischen Einflüssen. Beim musikalischen Wettstreit auf der ESC-Bühne sind "Texte, Ansprachen und Gesten politischer Natur" ebenfalls strikt untersagt. Warum sich also nicht vorstellen, dass eines Tages ein irakischer Künstler in Jerusalem die Grand-Prix-Krone gewinnt und den Contest nach Bagdad holt? In der Theorie spricht nichts dagegen, dass zu den über 50 Ländern, die bislang an einer ESC-Endrunde teilgenommen haben, in der Zukunft noch weitere hinzukommen.

Internet-Links

Länder

Die Grand Prix Teilnehmer im Überblick