Stand: 12.11.2015 11:00 Uhr

Transparency now bei der EBU?

von Jan Feddersen und Jürgen Werwinski
Das EBU-Gebäude in Genf © EBU
Der Sitz der EBU liegt in der Nähe des Genfer Sees.

Schlichte Fragen können einen Apparat in Bewegung bringen. So wie unsere an die European Broadcasting Union, an die EBU. Diese öffentlich-rechtliche Sendernetzkette veranstaltet seit 1956 den ESC. Sitz der EBU ist ein verhältnismäßig kleines Haus nah des Genfer Sees. Wenige Angestellte - und Jon Ola Sand, Generaldirektor des ESC, er ist einer der wenigen Hauptamtlichen des ESC dort. Im Oktober und Anfang November haben wir Recherchen zur seltsamen Verquickung der privat geführten Firma Wow!works mit Sitz in Amsterdam und dem Eurovision Song Contest veröffentlicht.

Unsere Frage war stets: Wieso gilt der "Code Of Ethics" der EBU nicht für alle Bereiche des ESC? Denn: Sietse Bakker ist Geschäftsführer von Wow!works und zugleich Event Supervisor des ESC - aber nicht Angestellter der EBU, wie uns Jon Ola Sand, Chef des ESC in der EBU, im Interview umgehend bestätigte.

Jetzt sind erste Änderungen vollzogen worden: Künftig wird der ESC einen Event Supervisor - sozusagen die Person unter Jon Ola Sand, die das Management der Medienarbeit, der Öffentlichkeitsarbeit und anderes koordiniert und beaufsichtigt - haben, der eine bei der EBU angestellte Person sein muss. Ein Fortschritt, natürlich. Und, obendrein: Alle anderen Aufgaben, die bisher Sietse Bakker über seine Amsterdamer Firma Wow!works wahrnahm, werden nun offen ausgeschrieben. Denn Bakker hatte ja kürzlich angekündigt, nur noch bis einschließlich des Stockholmer Finales des 61. ESC in seiner Funktion als Event Supervisor des Events tätig bleiben zu wollen. In einem PDF-Dokument sind die Anforderungen an Bewerber zusammengefasst.

Fragen an Jon Ola Sand

Executive Supervisor Jon Ola Sand. © EBU Foto: Andres Putting/EBU
Jon Ola Sand ließ einen Vertreter auf unsere Fragen antworten.

Aber dazu später mehr. Wir haben Jon Ola Sand abermals gefragt, unter welchen Umständen die Praxis der "offenen Gebote" eingeführt wurde.

Zunächst wollten wir wissen: Bis wann müssen diese Gebote eingereicht sein? Die Antwort erhielten wir von Dave Goodman, dem Mailansprechpartner bei der EBU für Fragen, die wir Jon Ola Sand stellen. Er sagte: "Bis zum 18. Dezember haben wir die Frist ausgeweitet. Details der Ausschreibung mit den Bedingungen haben wir auf www.ebu.ch veröffentlicht. Wir haben die Ausschreibung in der Branchenzeitung "PR Week" bekannt gegeben; dort wird sie überall in Europa wahrgenommen." ("The deadline for the invitation to tender has been extended to 18 December. The details of the tender, and its conditions, have been published publically on ebu.ch and we have promoted the tender to obtain the broadest field of candidates in industry publication PR Week which is seen across Europe.")

Doch wer wird am Ende in der EBU entscheiden, wer jeweils den Zuschlag erhält? Goodman schreibt uns: "Aus offensichtlichen Gründen der Unabhängigkeit und aus Vertrauensschutz wird die EBU die Details hierzu nicht nennen. Alle EBU-Mitglieder sind informiert worden über die Ausschreibung, wir halten sie stetig auf dem Laufenden. Sietse Bakker ist ein Bieter auf die Ausschreibung und wird wie alle anderen Bieter behandelt." ("For obvious reasons of independence and of confidentiality, the EBU does not reveal the details of the selection panel for the tender. All the respective steering groups, made up of EBU members, have been informed of the tender and will be kept informed throughout the process. Sietse Bakker is a bidder and will be treated as all other bidders in the tender process.")

Weitere Klärungen nötig

Sietse Bakker, Supervisior der EBU für den Eurovision Song Contest © Sander Hesterman (EBU) Foto: Sander Hesterman (EBU)
Sietse Bakker ist einer der Bieter in der aktuellen Ausschreibung.

Vertrauen ist gut, Kontrolle gewiss besser, denn so fragten wir noch: Wird Sietse Bakker mit seiner, so hört man, neuen Firma über die konkurrierenden Angebote ins Bild gesetzt? Goodmann knapp: "Nein, wird er nicht." ("No he is not.")

Immerhin: Das ist eine ebenso klare wie offizielle, außerdem später nachprüfbare Aussage der EBU, dass Sietse Bakker mitbieten darf - warum auch nicht? -, aber nicht über die Angebote seiner Rivalen informiert ist.

Wobei wir anfügen möchten: Es ist verschiedenen Onlinemedien - nicht nur eurovision.de und in Schweden der Zeitung "Aftonbladet" - zu verdanken, dass die Bieterfrist nicht bereits am kommenden Montag ausläuft. Das wäre ja auch irre gewesen: Noch kennen nur Eingeweihte die EBU-Ausschreibung. Und möchten sie sich mit ihr näher befassen, können sie kaum die Frist einhalten. Mit dem späten Dezembertermin wird das aber möglich sein.

Jedoch kann diese Aktion nur der erste Schritt für eine stärkere Transparenz des ESC-Geschehens sein. Weitere Klärungen sind zwingend nötig. Jon Ola Sand mag sich auf seine Verschwiegenheitspflicht berufen - oder, wenn man so will: herausreden -, gleichwohl: Wie hoch sind denn nun die Einnahmen aus den YouTube-Clips? Wer erhält die Werbegelder, die eingenommen werden, und in welcher Höhe? Wohin fließen sie? Profitieren davon nur die EBU und ihre Mitglieder? Oder noch ein privates Unternehmen, eine private Person? Denn: Ist es nicht seltsam, dass die Komponisten und Texter, wenn sie ihre Clips für den ESC zur Verfügung stellen, in punkto Tantiemen aus dem Rennen sind?

Wir berichten weiter.

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Eurovision Song Contest | 23.05.2015 | 21:00 Uhr

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