Stand: 06.02.2014 12:28 Uhr

Strengere Regeln für teilnehmende Sender

Jon Ola Sand, Executive Supervisor der EBU, bei einer Pressekonferenz. © EBU Foto: Sander Hesertmann
Jon Ola Sand, Executive Supervisor der EBU, bei einer Pressekonferenz.

Fernsehsender, die sich am Eurovision Song Contest beteiligen, müssen in Zukunft sehr viel stärker auf Transparenz achten und eine faire Abstimmung beim ESC gewährleisten. Das hat die European Broadcasting Union, kurz EBU, nun angekündigt. Hintergrund sind Betrugs- und Manipulationsvorwürfe gegen den aserischen Sender Ictimei TV beim Grand Prix 2013. In einem Interview sagte Jon Ola Sand, die EBU habe Gespräche mit dem Sender geführt, Nachforschungen angestellt und Daten ausgewertet, um zu verstehen, was dort im Mai 2013 vorgegangen ist.

Keine erfolgreichen Manipulationsversuche

Die Nachforschungen hätten den Verdacht erhärtet, dass Versuche der Manipulation unternommen wurden, wegen strikter Sicherheitsmaßnahmen jedoch nicht zum Erfolg führten. Die entsprechenden Stimmen waren umgehend für ungültig erklärt worden. Somit gebe es keine Hinweise darauf, dass ein teilnehmender Sender tatsächlich betrogen hat.

Abstimmungsergebnisse und damit auch den Contest stärken

Dr. Frank-Dieter Freiling, Chairman der ESC Reference Group, bei den Emmy Awards 2012 in Köln. © dpa Foto: Horst Galuschka
Frank-Dieter Freiling ist Vorsitzender der Reference Group des Eurovision Song Contest.

Um die Glaubwürdigkeit der Abstimmungsergebnisse und damit des ESC zu stärken, hat die Reference Group die Regeln verschärft. Sollten vor, während oder nach dem Contest Zweifel an der Richtigkeit von Abstimmungsergebnissen aufkommen, will die Reference Group künftig automatisch Strafen verhängen bis hin zum Ausschluss des entsprechenden Senders für maximal drei Jahre. Genau wie Fußballvereine für das Fehlverhalten ihrer Fans gerade stehen, müssten auch die teilnehmenden Sender Verantwortung übernehmen, sagte Frank Dieter Freiling, Vorsitzender der Gruppe.

Überarbeitung des Regelwerkes

Bereits im September 2013 hatte die EBU das Regelwerk zum Eurovision Song Contest überarbeitet, um Betrugsversuchen vorzubeugen. So müssen etwa alle Jurymitglieder bis zum 1. Mai bei der EBU vorliegen und sämtliche Votings eines jeden Landes nach dem Finale veröffentlicht werden.

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Eurovision Song Contest | 10.05.2014 | 21:00 Uhr