Stand: 23.09.2013 11:56 Uhr

EBU ändert Regeln für den ESC

Jon Ola Sand, Executive Supervisor der EBU, bei einer Pressekonferenz. © EBU Foto: Sander Hesertmann
Mit Regeln für mehr Transparenz reagieren Jon Ola Sand und die EBU auf Betrugsvorwürfe.

Unregelmäßigkeiten, Betrugsvorwürfe, Schummelei - nach dem diesjährigen ESC in Malmö musste sich die European Broadcasting Union (EBU) einiges an Kritik anhören. Und reagierte darauf: das am Freitag veröffentlichte Regelwerk zum ESC 2014 in Kopenhagen wartet mit einigen Veränderungen auf:

  • Alle Jury-Mitglieder müssen bis zum 1. Mai der EBU vorliegen und werden von ihr zu diesem Termin öffentlich bekannt gegeben.

  • Juror werden darf nur werden, wer die in den vergangenen zwei Jahren nicht in der Jury saß.

  • Sämtliche Votings alles Länder - Jury-Voting und Televoting - werden nach dem Finale öffentlich gemacht.

  • Es soll auf der offiziellen Website des ESC einen Bereich geben, in dem Jury-Mitglieder und Zuschauer Auffälligkeiten zur Abstimmung melden können

Bewährte Regeln haben Bestand

Ein Lied darf auch weiterhin nicht länger als drei Minuten sein; es dürfen nicht mehr als sechs Leute auf der Bühne stehen; das Mindestalter der Teilnehmer beträgt 16 Jahre. Und auch im kommenden Jahr wird das Egebnis der Semifinals und des Finals durch jeweils 50 Prozent des Televotings und der Jury bestimmt. "Klarere Regeln und mehr Offenheit sind für den Erfolg des Eurovision Song Contests wichtig. Die veränderten Bedingungen zeigen, dass sich der ESC entwickelt und dem Zeitgeist anpasst", sagt ESC-Generalsekretär Jon Ola Sand. Frank-Dieter Freiling, Mitglied der EBU-Reference Group, ergänzt: "Wir möchten damit sicherstellen, dass jeder Teilnehmer versteht, wie wir zu einem gültigen Resultat kommen. Und wir hoffen, dass wir mit diesen Änderungen alle jüngst aufgetretenen Spekulationen beenden."

Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Eurovision Song Contest | 10.05.2014 | 21:00 Uhr

Schlagwörter zu diesem Artikel

EBU