Stand: 04.04.2017 14:53 Uhr

Präsident Poroschenko verteidigt Einreiseverbot

Die russische ESC-Kandidatin Julia Samoylova auf der Bühne. © Julia Samoylova
Julia Samoylova will Russland beim ESC 2017 vertreten, doch die Ukraine stellt sich quer.

Der ukrainische Präsident Petro Poroschenko hat das Einreiseverbot gegen die russische Kandidatin Julia Samoylova verteidigt. Samoylova dürfe nicht zum Eurovision Song Contest nach Kiew kommen, weil sie 2015 von Russland zu Auftritten auf die Krim gereist war. "Der Besuch der Krim wird von der Ukraine nur über die Verwaltungsgrenze im Gebiet Cherson gestattet", sagte Poroschenko der Agentur Interfax zufolge. Zuvor hatte die Europäische Rundfunkunion (EBU) dem Gastgeberland mit Konsequenzen gedroht, sollte es den Einreisebann Samoylovas nicht aufheben.

In einem Brief hatte die EBU eine Warnung an die Ukraine ausgesprochen. Von der Existenz dieses an den ukrainischen Ministerpräsidenten Wolodymyr Hrojsman gerichteten Schreibens berichtete zunächst die ukrainische Webseite "KievVlast". Inzwischen verbreiten zahlreiche weitere Webseiten wie die ESC-Fanseite eurovisionworld.com ein Dokument, welches das Originalschreiben sein soll. Gegenüber der Deutschen Welle bestätigte die EBU die Echtheit eines Briefes, den die Generaldirektorin der EBU, Ingrid Deltenre, am 23. März verfasst hat.

Ukraine könnte künftig vom ESC ausgeschlossen werden

Generaldirektorin der EBU Ingrid Deltenre © picture alliance/APA/picturedesk.com Foto: Robert Newald
Ingrid Deltenre, die Generaldirektorin der EBU, fordert eine schnelle Lösung in dem Konflikt.

In dem im Internet veröffentlichten Dokument fordert Deltenre Hrojsman dazu auf, dafür Sorge zu tragen, dass Samoylova am ESC in Kiew teilnehmen kann - und zwar zu denselben Konditionen wie alle anderen 42 Teilnehmer auch. Sie betont, dass die EBU das "aktuelle Einreiseverbot der russischen Sängerin als unakzeptabel erachtet." Dass ein Land die Teilnahme eines Sängers am Eurovision Song Contest verhindere, habe es noch nie gegeben und es sei ihr expliziter Wunsch, dass hier kein Präzedenzfall geschaffen werde. Sollte es zu keiner zufriedenstellenden Lösung kommen, könnte die Ukraine in der Zukunft vom ESC ausgeschlossen werden, warnt sie überdies. Der ukrainische Vizeministerpräsident Wjatscheslav Kirilenko kritisierte diese Aufforderung. "Es ist beispiellos und inakzeptabel, dass zum Wohle Russlands derart außergewöhnliche Forderungen an die Ukraine gerichtet werden", sagte Kirilenko. "Ich glaube, Frankreich, Deutschland, Großbritannien oder Polen würden genauso handeln."

Einige Länder erwägen Rückzug vom ESC

Die russische ESC-Kandidatin Julia Samoylova auf der Bühne © eurovision.tv
Der Streit um das Einreiseverbot der Sängerin Julia Samoylova könnte zum Rückzug mehrerer Länder vom ESC führen.

Über die Aufforderung hinaus schreibt Deltenre in dem Brief, dass einige Länder bereits ihren Rückzug von ihrer ESC-Teilnahme in Erwägung ziehen, sollte es nicht bald zu einer Lösung in dem Konflikt kommen: "Die aktuelle Situation verärgert unsere Mitglieder - und damit Rundfunkanstalten aus ganz Europa. Von einigen haben wir bereits die Mitteilung erhalten, dass sie die Entscheidung der Ukraine kritisch einschätzen und darüber nachdenken, sich vom ESC zurückzuziehen." Deltenre bringt außerdem ihre Besorgnis zum Ausdruck, was die Entscheidung der Ukraine für das Land sowie den Eurovision Song Contest im Allgemeinen bedeuten könnte: "Sollte das Einreiseverbot von Ihnen bestätigt werden, hätte das einen negativen Einfluss auf den internationalen Ruf der Ukraine als modernes, demokratisches, europäisches Land. Und selbstverständlich müssen wir auch befürchten, dass hierdurch ein Schaden für den Eurovision Song Contest an sich und die EBU entsteht."

Die Ukraine wirft Julia Samoylowa vor, vor zwei Jahren illegal auf die von Russland annektierte Krim gereist zu sein und damit gegen ukrainisches Recht verstoßen zu haben. Sie darf deshalb drei Jahre nicht ins Land einreisen. Die EBU hatte daraufhin den Kompromissvorschlag unterbreitet, Samoylovas Auftritt per Satellit zu übertragen, sodass sie gar nicht einreisen müsse. Sowohl die Ukraine als auch Russland lehnten dieses Angebot jedoch ab.

Ukrainische Führung könnte Einreiseverbot außer Kraft setzen

Zu den Handlungsmöglichkeiten der ukrainischen Politiker äußerte sich Frank-Dieter Freiling, der Vorsitzende der Reference Group, des Exekutivkomitees beim Eurovision Song Contest, kürzlich in einem Interview mit dem Berliner "Tagesspiegel": "Präsident oder Ministerpräsident könnten die Entscheidung der Sicherheitsapparate per Dekret außer Kraft setzen." Aktuell müsse abgewartet werden, wie die Ukraine abschließend entscheidet, erklärt Freiling weiter. "Dann wird mit Russland zu sprechen sein, welches weitere Vorgehen sinnvoll ist. Allerdings haben wir auch sehr wohl wahrgenommen, dass bereits vor der ukrainischen Entscheidung die russische Delegation an eigentlich verbindlichen Vorbesichtigungsterminen nicht teilgenommen und auch noch keine Unterkünfte reserviert hat, im Gegensatz zu allen anderen Delegationen. Russland muss seinerseits deutlich machen, dass eine Teilnahme, so wir sie ihnen ermöglichen, auch wahrgenommen wird."

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Die russische ESC-Kandidatin Julia Samoylova © Ivan Knyazev / knyazevivan.com

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Dieses Thema im Programm:

NDR Info | Mittagsecho | 24.03.2017 | 13:05 Uhr

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