Das EBU-Gebäude in Genf © EBU

Warum die EBU Russland nicht einfach vom ESC ausschließt

Stand: 25.02.2022 14:38 Uhr

Nach dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine steht die Forderung im Raum, Russland vomEurovision Song Contest in Turin auszuschließen. Oder genauer: den öffentlich-rechtlichen Sender RTR, der die ESC-Teilnahme im Wechsel mit Channel One organisiert und 2022 mit der Auswahl des russischen Beitrags an der Reihe wäre.

von Dr. Irving Wolther

Ein entsprechender Aufruf wurde gestern von dem ukrainischen Sender Suspilne in einem offenen Brief an Delphine Ernotte Cunci, Präsidentin der European Broadcasting Union (EBU), gerichtet. Darin heißt es: "Die Teilnahme Russlands als Aggressor und Brecher des Völkerrechts am diesjährigen Eurovision Song Contest untergräbt die Grundidee des Wettbewerbs", wobei der Sender sich auf den Gründungsmythos der EBU beruft, der ESC sei als Instrument der europäischen Einigung nach dem Zweiten Weltkrieg ins Leben gerufen worden.

Bislang hat die EBU offiziell dazu noch nicht Stellung genommen. Auf ihrem Twitter-Account gibt es zur Stunde lediglich ein allgemeines Statement zur Pressefreiheit und der Arbeit von Journalistinnen und Journalisten:

EBU ist Organisation von Rundfunkanstalten, nicht von Staaten

Was auf den ersten Blick so einleuchtend klingt, erweist sich auf den zweiten wesentlich komplizierter. Als Dachverband der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Europa verfolgt die EBU mit Sitz in Genf nämlich keineswegs die gleichen Interessen wie die Europäische Union. Sie wurde auch deutlich vor allen politischen und wirtschaftlichen Initiativen zur europäischen Einigung gegründet, nämlich schon 1950 - als westeuropäisches Gegenstück zur Organisation Internationale de Radiodiffusion (OIR), die 1946 auf Initiative der Sowjetunion gegründet worden war. Ihre Mitglieder sind nicht Staaten, sondern Rundfunkanstalten, und ihr Ziel ist die Förderung und Verbreitung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Europa (und darüber hinaus) sowie der Prinzipien von journalistischer Exzellenz, Vielfalt, Innovation, Verlässlichkeit und Unabhängigkeit. Das ist so auch in ihrer Satzung festgelegt, an die sie sich als Rechtspersönlichkeit nach Schweizer Recht halten muss.

Verstoß gegen die öffentlich-rechtlichen Prinzipien

Entsprechend gibt es keine juristische Grundlage, ein Mitglied von den Aktivitäten der EBU auszuschließen, solange es nicht gegen diese Satzung verstößt. Das weiß auch der ukrainische Sender Suspilne, und beantragt in seinem offenen Brief die Einleitung eines Ausschlussverfahrens aus der EBU gegen die Sender RTR und Channel One, weil das russische Fernsehen als Propagandainstrument des Kreml regelmäßig gegen journalistische Standards und damit gegen die genannten Prinzipien verstoße. Tatsächlich wurde aus ähnlichen Gründen bereits im vergangenen Jahr die Mitgliedschaft des belarussischen Senders BTRC durch das EBU-Präsidium ausgesetzt, nachdem die journalistische Freiheit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer stärker beschnitten worden war und in den Nachrichtenprogrammen Interviews ausgestrahlt wurden, die offensichtlich unter Zwang gegeben worden waren.

Die Aussetzung der Mitgliedschaft bedeutet allerdings keinen Ausschluss aus der EBU, denn dafür braucht es laut Satzung der EBU eine Dreiviertelmehrheit in der Generalversammlung, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern sämtlicher in der EBU zusammengeschlossener Rundfunkanstalten zusammensetzt. Das könnte allerdings eintreten, wenn der Druck auf die EBU wächst, dieses Thema auf die Tagesordnung zu setzen. Die EBU hatte zuvor verlauten lassen, dass die Fernsehanstalten der Ukraine und Russlands beide beim Eurovision Song Contest in Turin willkommen sind, will die aktuelle Situation aber weiterhin im Auge behalten und berät hinter den Kulissen über mögliche weitere Schritte.

Immer mehr Mitglieder der EBU machen Druck

Der schwedische Sender SVT unterstützt laut Aussage von Generaldirektorin Hanna Stjärne gegenüber der schwedischen Tageszeitung "Göteborgs-Posten" öffentlich einen Ausschluss Russlands. Auch der dänische Sender DR soll sich in einem Zeitungsinterview nach Auskunft der Fanseite Eurovoix mittlerweile in diese Richtung geäußert haben. Ebenso fordert auch Finnland den Ausschluss Russlands vom Wettbewerb, droht sogar dem ESC fernzubleiben. Der zuständige Sender Yle schreibt dazu auf seiner Website: "Yle hat am heutigen Freitag an die EBU appelliert, Russland wegen der Invasion in der Ukraine vom Rennen auszuschließen. Yle beabsichtigt nicht, an dem Wettbewerb teilzunehmen, wenn Russland eingeladen wird."
Zuletzt fordert auch der niederländische Sender AVROTROS die EBU auf, Russland mit sofortiger Wirkung als Mitglied der EBU zu suspendieren.

Auch der Rundfunkdirektor des norwegischen Senders NRK hat sich geäußert: "Wir rechnen nicht damit, dass Russland am diesjährigen Eurovision Song Contest teilnehmen kann", sagt Thor Gjermund Eriksen. NRK habe der EBU klar mitgeteilt, dass Russland infolge der Invasion in der Ukraine nicht am diesjährigen Eurovision Song Contest teilnehmen kann. Gleichzeitig sei dies eine Mitgliedsorganisation, die einige Zeit brauche, um eine Entscheidung zu verankern. Man habe volles Vertrauen, dass die EBU die richtige Entscheidung treffen werde.

Präzedenzfälle von Ausschlüssen vom ESC

In der Vergangenheit waren EBU-Mitglieder nur aufgrund nicht gezahlter Mitgliedsbeiträge von einer Teilnahme am Eurovision Song Contest ausgeschlossen worden. So durfte 2016 Ovidiu Anton aus diesem Grund beim ESC in Stockholm nicht für Rumänien an den Start gehen. Serbien-Montenegro war dagegen zwischen 1993 und 2001 aufgrund der im Jugoslawienkrieg verhängten UN-Sanktionen nicht teilnahmeberechtigt, die dem jugoslawischen Nachfolgestaat die Teilnahme an internationalen Veranstaltungen untersagten. Auch ein solches Szenario könnte die russische Teilnahme am Eurovision Song Contest verhindern, wobei eine gemeinsame Position der Vereinten Nationen derzeit noch unwahrscheinlicher scheint als eine entsprechende Entscheidung der EBU-Gremien.

Weitere Informationen
Eine Reihe Matrjoschkas vor dem Logo des Eurovision Song Contest 2009 © Tass Shemetov Maxim

Russland ist vom Eurovision Song Contest ausgeschlossen

Nach dem Einmarsch russischer Truppen in die Ukraine hat die EBU Russland vom ESC ausgeschlossen. Auch wurden Vertreter russischer Sender suspendiert. mehr

Dieses Thema im Programm:

NDR Blue | ESC Update | 26.02.2022 | 19:05 Uhr

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