Stand: 14.04.2017 11:37 Uhr

Schreiber: "So etwas darf sich nicht wiederholen"

Thomas Schreiber, ARD Koordinator Unterhaltung © NDR Foto: Marcus Krüger
Thomas Schreiber wünscht sich die Rückbesinnung auf die Ideen der Eurovisionserfinder: die Zuschauer der teilnehmenden Länder durch einen friedlichen Wettbewerb zusammenzubringen.

Nach der Erklärung Russlands am Eurovision Song Contest 2017 nicht teilzunehmen und den Wettbewerb auch nicht auszustrahlen, liegt der Fokus zunächst einmal auf der Durchführung der drei ESC-Shows in Kiew im Mai. Dennoch stehen viele Fragen im Raum. War die Entscheidung Russlands absehbar? Was hätte die Ukraine aus Sicht der European Broadcasting Union (EBU) tun müssen, um den Konflikt beizulegen und Russland die Teilnahme am ESC zu ermöglichen? Welche Auswirkungen hat die Entwicklung auf den ESC allgemein? Antworten hat Thomas Schreiber, Unterhaltungskoordinator der ARD.

 

Ist es wirklich überraschend, dass Russland 2017 nicht am ESC teilnimmt und die größte Live-Musikshow auf der Erde nicht überträgt?

Thomas Schreiber: Zumindest hat die EBU alles versucht, um die Teilnahme von 43 Sendern, die sich angemeldet hatten, von Reykjavik bis Melbourne, zu ermöglichen. Auch die Ukraine hat ihren Teil, zu dem sie als Sieger und Ausrichter des ESC verpflichtet ist, beigetragen: Im Host Broadcaster Agreement mit dem ukrainischen Sender aus dem Sommer vergangenen Jahres ist die Grundlage für die Teilnahme ALLER Länder gegeben; darin verpflichtet sich der Sender, neben der Ausrichtung des ESC mit allem, was dazu gehört, alle Teilnehmer gleich und fair zu behandeln.

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Aber war nicht klar, dass die Teilnahme Russlands seit dem Sieg Jamalas 2016 in Stockholm von Anfang an auf wackligen Füßen stand?

Schreiber: Die ukrainische Regierung hat sich in einer Sicherheitsgarantie verpflichtet, die Freizügigkeit und Sicherheit aller Delegationen zu gewährleisten, auch der russischen.

Haben Sie Verständnis für die ukrainische Position, demzufolge eine Person, die aus ukrainischer Sicht illegal auf die von Russland annektierte Krim gereist ist, nicht in die Ukraine einreisen darf?

Schreiber: Einerseits ja, denn der militärische Konflikt im Osten der Ukraine ist für das Land und seine Einwohner eine große Belastung. Andererseits darf nach den mit der EBU geschlossenen Abkommen ausschließlich die EBU einen Sender und einen Künstler, sofern entsprechend heftige Regelverstöße vorliegen, von der Teilnahme ausschließen. Hätte die ukrainische Regierung für die russische Teilnehmerin eine auf den ESC beschränkte Ausnahme gemacht, wäre es an der russischen Seite gewesen, auf Worte Taten folgen zu lassen und in Kiew aufzutreten.

Was bedeutet das für die Zukunft des ESC?

Schreiber: Zuerst einmal geht es um die Gegenwart des Eurovision Song Contest: Das Team vor Ort, die ukrainischen und die ausländischen Kollegen, müssen den Zeitplan einhalten und werden am 9., am 11. und am 13. Mai drei Shows produzieren, die weltweit - die deutsche Fassung erstmalig auch von der Deutschen Welle - übertragen wird. Danach muss die EBU - das heißt die in der EBU zusammengeschlossenen Sender - entscheiden, wie es weitergeht. Zur Tagesordnung wird man nicht übergehen können.

Wie groß ist der Schaden für den ESC?

Schreiber: So etwas darf sich nicht wiederholen. Die Idee der Eurovisionserfinder - durch einen friedlichen Gesangswettbewerb die Zuschauer in den teilnehmenden Ländern zusammenzubringen - ist aus meiner Sicht so lebendig und notwendig wie 1956. Damals - elf Jahre nach dem Ende des durch den deutschen Überfall auf Polen begonnenen Zweiten Weltkrieges mit Millionen Toten, mit all den Schrecken und Verbrechen - war es möglich, dass Deutsche und Franzosen miteinander auftraten und mitfieberten. 1945 war das noch unvorstellbar. Heute steht der ESC für Toleranz, für Vielfalt in jeder Hinsicht, für bunte Lebensentwürfe und für Lebensfreude. Dass zum Beispiel 2014 in Kopenhagen russische Fans beim Televoting eine hohe Punktzahl für Conchita gaben, war ein Signal, wie bunt der ESC sein kann. Das sollten wir bewahren und weiterentwickeln.

Einreiseverbot wegen Auftritt auf der Krim

2015 war die russische Teilnehmerin Julia Samoylova zu einem Auftritt auf der Krim über Russland eingereist. Seit der Annexion der Halbinsel durch Russland wird dies jedoch mit einer mehrjährigen Einreisesperre geahndet. Für Samoylova hätte die Ukraine keine Ausnahme gemacht. Diese Haltung führte letzlich zum Rückzug Russlands vom ESC 2017.

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Dieses Thema im Programm:

Das Erste | Eurovision Song Contest | 13.05.2017 | 21:00 Uhr

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